Gesetze, Verordnungen und Normen legen fest, wer im Bereich Höhensicherungen wofür verantwortlich ist – Ein Dschungel an Vorschriften. Der Gesetzesbaum veranschaulicht, wie die verschiedenen Anforderungen hierarchisch aufgebaut sind – von der Bundesverfassung bis zu detaillierten Richtlinien.
Klicken Sie sich von der Wurzel bis zur Baumkrone, um nähere Informationen zu den jeweiligen Bereichen zu erhalten. Die entsprechenden Dokumente können Sie bei Bedarf herunterladen.
Gestützt auf den Gesetzen (UVG & ArG) erlässt der Bundesrat sogenannte Verordnungen, welche die gesetzlichen Bestimmungen ausführen, ergänzen und vervollständigen.
Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bildet mit Artikel 117 zur Kranken- und Unfallversicherung sowie Artikel 118 zum Gesundheitsschutz die Grundlage für die hier aufgeführten Vorschriften. Die Verfassung steht auf der höchsten Stufe unseres Rechtssystems – Verordnungen, Erlasse und dergleichen dürfen der Verfassung nicht widersprechen.